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Erschließungsbeiträge und Straßenausbaubeiträge

Bundesweit wird derzeit über den Sinn von Ausbaubeiträgen diskutiert. Baden-Württemberg, Hamburg, Bayern und Berlin haben sie schon abgeschafft. Im Fall von Nidererbach jedoch geht es um Erschließungsbeiträge, die auf anderen rechtlichen Grundlangen basieren. Dr. Jan Bollinger, parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Landtagsfraktion im Landtag Rheinland-Pfalz, hat diese beiden Beitragsarten durcheinander gebracht und sich zu Niedererbach geäußert: „Die Konsequenz kann nur heißen: Weg mit den Straßenausbaubeiträgen!“ Zur Erläuterung:

Lesezeit 1 Minute
Erschließungsbeiträge nach dem Bundesbaugesetzbuch sind grundsätzlich nicht umstritten. Diese Kommunalabgabe muss vom jeweiligen Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigten oder Gebäudeeigentümer entrichtet werden.

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