Extra„Ein Verstoß gegen das Willkürverbot liegt nicht vor.“01.12.2019, 18:18 UhrDies erklärt das Mainzer Innenministerium zum Vorgehen der Zentralen Bußgeldstelle in Speyer.Aktualisiert am 01. Dezember 2019 18:27 Uhr Dies erklärt das Mainzer Innenministerium zum Vorgehen der Zentralen Bußgeldstelle in Speyer. Wählen Sie Ihr Abo und lesen Sie weiter:RZ Plus Abonnement Zugriff auf alle Online-Artikel Monatlich kündbar Newsletter, Podcasts und Videos 4 Wochenfür 0,99 € testen Jetzt für 0,99 € testen Jetzt für 0,99 € testen E-Paper und RZ Plus Abonnement Zugriff auf alleE-Paper Ausgaben und Online-Artikel Monatlich kündbar Newsletter, Podcasts und Videos 4 Wochen gratis testen Jetzt testen Sie sind bereits Abonnent? Hier anmelden Artikel teilen Artikel teilen