Drei Meter zum Nachbarsänger und vier zum Chorleiter

Seit März ruhte allerorten die Chorarbeit. Mit der neunten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz, die am 10. Juni in Kraft trat, ist Chorarbeit nun unter strengen Auflagen wieder möglich.

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Der Chorverband Rheinland-Pfalz hat die wichtigsten Regeln für den Einstieg zu den Chorproben für die Vereinsvorsitzenden ausgearbeitet. Dazu zählt unter anderem ein Mindestabstand von drei Metern zwischen den Sängern und vier Metern zur Chorleitung, die Proben sollen nach Möglichkeit im Freien stattfinden, bei Innenproben muss der Raum nach 30 Minuten für mindestens 15 Minuten gelüftet werden, Anwesenheit, Sitzordnung, Ort und Dauer werden dokumentiert und einen Monat aufbewahrt.