Die Führerscheinbehörde ordnet eine MPU bei extremen Straffälligkeiten im Straßenverkehr an. Darunter versteht man unter anderem:
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mehrfache Alkoholauffälligkeit; mehr als 1,6 Promille Alkohol am Steuer (gilt auch für Fahrradfahrer); das Fahren unter Drogeneinfluss; wenn das Verkehrszentralregister in Flensburg 8 Punkte erreicht hat; bei bestimmten Straftaten.