Der Titel Luftkurort ist an vier Voraussetzungen gebunden
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1 Ein für die Gesundheitsförderung geeignetes therapeutisches Klima, ausreichende Luftqualität und eine landschaftlich bevorzugte Lage,
2 Einrichtungen, die zur therapeutischen Anwendung des Klimas geeignet sind,
3 leistungsfähige Betriebe des Hotel- und Gaststättengewerbes und
4 ein dem Kurbetrieb entsprechender Ortscharakter, der auch durch die Bauleitplanung gesichert sein muss.