Der Titel Luftkurort ist an vier Voraussetzungen gebunden

Vier Voraussetzungen müssen laut rheinland-pfälzischem Kurortegesetz für die staatliche Anerkennung als Kurort mit der Artbezeichnung Luftkurort vorliegen:

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1 Ein für die Gesundheitsförderung geeignetes therapeutisches Klima, ausreichende Luftqualität und eine landschaftlich bevorzugte Lage,

2 Einrichtungen, die zur therapeutischen Anwendung des Klimas geeignet sind,

3 leistungsfähige Betriebe des Hotel- und Gaststättengewerbes und

4 ein dem Kurbetrieb entsprechender Ortscharakter, der auch durch die Bauleitplanung gesichert sein muss.