Extra
Das sagt das Arbeitsrecht

Arbeitgeber dürfen ihren Beschäftigten zusätzliche Raucherpausen außerhalb der normalen Pausenzeiten verbieten. Den Angestellten vorzuschreiben, dass das Rauchen ungesund sei und sie deshalb aufhören sollten, gehe allerdings nicht, erklärt der Arbeitsrechtler Peter Meyer aus Berlin.

Lesezeit 1 Minute
Grundsätzlich müssen Unternehmen einen wirksamen Nichtraucherschutz sicherstellen und gegebenenfalls die dafür erforderlichen Maßnahmen treffen. Das schreibt die Arbeitsstättenverordnung vor. Selbst wenn alle bis auf einen Angestellten in einem Betrieb Raucher sind, so könne es der Schutz dieses einen Nichtrauchers gebieten, das Rauchen in dem Betrieb zu verbieten, erläutert Meyer.

Wählen Sie Ihr Abo und lesen Sie weiter:

Bildschirm und Smartphone Zugriff auf alle Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen 4 Wochen
für 
0,99 € testen
Bildschirm und Smartphone
Zugriff auf alle
E-Paper Ausgaben und Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen
4 Wochen
gratis testen

Sie sind bereits Abonnent? Hier anmelden

Top-News aus der Region