Das Prostituiertenschutzgesetz
Anzeige
Kritiker bemängeln, dass auch eine Meldepflicht die Mechanismen von Zwangsprostitution und Menschenhandel nicht durchbrechen kann. Sie befürchten, dass Frauen eher abtauchen, statt sich anzumelden.
Zur Umsetzung des Gesetzes, das am 1. Juli in Kraft trat, hat Rheinland-Pfalz im November eine Landesverordnung und eine Gebührenregelung erlassen. Zuständig sind demnach die Landkreise und Städte. Die Fachaufsicht liegt beim Landesamt für Soziales, Jugend und Verordnung sowie beim Frauenministerium.