Das Land setzt auf einen Sonderweg

Das Umwelt- und Energieministerium in Mainz steht der Überlegungen der Bundesregierung zu einem Mindestabstand von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung kritisch gegenüber.

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Dies würde den dringend benötigten Ausbau der Windenergie hemmen und dem gerade vorgelegten Bundesklimagesetz und den Ausbauzielen widersprechen. „Eine bundeseinheitliche Regelung kann nur dazu führen, dass unterschiedliche Planungssituationen in den Ländern wenig zielführend auf den kleinsten gemeinsamen Nenner gebracht werden.“ Das Energieministerium befürwortet daher, bei einer Umsetzung der Planung von der Opt-Out-Regelung Gebrauch zu machen, also abweichende Regelungen auf Landesebene einzuführen.

In Mainz tritt man dafür ein, die Abstände an die regionalen Gegebenheiten anzupassen. Dabei soll eine Abstandsregel nicht pauschal einem festen Wert folgen, sondern auch Siedlungsstruktur und Topografie berücksichtigen.