Extra"Das Anfallrisiko war zu groß, die Angeklagte hätte sich nicht im Straßenverkehr bewegen dürfen."21.03.2017, 17:17 UhrDer Anwalt des Nebenklägers hält die Epilepsiepatientin nicht für fahrtüchtig.Aktualisiert am 21. März 2017 17:23 Uhr .. Wählen Sie Ihr Abo und lesen Sie weiter:RZ Plus Abonnement Zugriff auf alle Online-Artikel Monatlich kündbar Newsletter, Podcasts und Videos 4 Wochenfür 0,99 € testen Jetzt für 0,99 € testen Jetzt für 0,99 € testen E-Paper und RZ Plus Abonnement Zugriff auf alleE-Paper Ausgaben und Online-Artikel Monatlich kündbar Newsletter, Podcasts und Videos 4 Wochen gratis testen Jetzt testen Sie sind bereits Abonnent? Hier anmelden Artikel teilen Artikel teilen