- Nationales Verbot für die Anwendung von Glyphosat bis Ende 2023
- Nationales Verbot für die Anwendung von Glyphosat bis Ende 2023
- Verringerung des Glyphosateinsatzes auf 75 Prozent ab 2020
- Pflanzenschutzmittel nur mindestens 10 Meter von Gewässern entfernt anwenden
- Verbot für Herbizide und biodiversitätsschädigenden
