Aus für rollende Biertheken?

Düsseldorf/Mainz – Eine rollende Biertheke mit fröhlichen Menschen und lauter Musik – diese „Bierbikes“ will die Stadt Düsseldorf von ihren Straßen verbannen. In Mainz, wo es auch ein solches Gefährt gibt, wundert man sich...

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Düsseldorf/Mainz – Eine rollende Biertheke mit fröhlichen Menschen und lauter Musik – diese „Bierbikes“ will die Stadt Düsseldorf von ihren Straßen verbannen.

Meter für Meter schiebt sich das eigentümliche Gefährt über die Düsseldorfer Königsallee. An der Theke des „Bierbikes“ ist die Stimmung prächtig, bei den genervten Autofahrern dahinter ist sie auf dem Tiefpunkt. Durch immer mehr deutsche Städte rollen sogenannte Bier- oder Partybikes. Nun hat Düsseldorf die 16-Sitzer verboten: Kein Betrieb ohne Sondergenehmigung – und die wird nicht erteilt, so sieht es die Stadtverwaltung. Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht gab der Stadt recht (Az: 16 K 6710/09).

Das Urteil hat bundesweit Pilotcharakter. Gibt das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster, vor das die Betreiber jetzt ziehen wollen, der Stadt Düsseldorf recht, werden deutschlandweit rund 100 Lizenznehmer und ihre Mitarbeiter in 36 Städten arbeitslos.

Für Dominik Bouché, der in Mainz ein solches Gefährt betreibt, kommt das Urteil überraschend: „Wir hatten noch nie Beschwerden von Anwohnern oder Polizei. Die Autofahrer winken sogar, wenn sie uns sehen“, sagt der 24-Jährige unserer Zeitung. Bisher galt sein Bierrad in Mainz als „mehrspuriges Fahrrad“, für das die Straßenverkehrsordnung genauso gilt wie für andere Verkehrsteilnehmer.

Auf das Recht, mit einem Fahrrad öffentliche Straßen benutzen zu dürfen wie jeder andere, hatte sich auch der Lizenzgeber für die Bierbikes berufen. Doch Richterin Ute Fischer trat kräftig auf die Spaßbremse: Die Fortbewegung sei bei den „rollenden Partytheken“ ganz offenkundig ein Nebenaspekt. Der eigentliche Zweck sei das gemeinsame Feiern – und das bedürfe im öffentlichen Straßenraum einer Genehmigung.

Die Verleiher bemühten sich vor Gericht, das Image der „Sauftouren“ zu relativieren. In die Pedale treten schließlich auch Arbeitskollegen zwecks Teambildung und Senioren auf Besichtigungstour, argumentierten sie. „Es geht nicht darum, sich abzuschießen“, stellt Bouché, der mit dem Spaßmobil sein Maschinenbaustudium finanziert, klar. „Man kann ja später noch in eine Kneipe gehen.“ Damit das jeder seiner Gäste verinnerlicht, hängen hinter seinem mobilen Tresen eiserne Regeln, die jeder einhalten muss, der sich auf dem gepolsterten Sattel des Bierbikes niederlässt. „Die Leute sollen Spaß haben, aber nicht auf Kosten anderer.“ Darum ist auch der Alkoholausschank begrenzt, Schnaps sogar verboten, Bouché und seine Kollegen, die am Steuer sitzen, bleiben stets nüchtern.

Doch auch wenn es seit Jahren nicht einen Unfall gegeben hat, sieht die Stadt Düsseldorf Gefahr in Verzug: Von herabfallenden Gläsern wie von herabfallenden Gästen ist in ihrer Verbotsverfügung die Rede. Für Dominik Bouché und seine Kollegen heißt es jetzt abwarten, wie sich die Sache weiterentwickelt. Die Stadt Mainz denkt bisher nicht über ein Verbot von Bierbikes nach. Und bis das erste Urteil rechtskräftig ist, darf auch an den rollenden Partytheken in Düsseldorf weitergestrampelt werden.

Giovanna Marasco/

Frank Christiansen