Boppard. Die Investition ins Kloster Marienberg kann für Anleger steuerlich interessant sein. Erhöhte Abschreibungen bei städtebaulichen Sanierungsgebieten oder bei Baudenkmalen werden nach dem Einkommenssteuergesetz begünstigt.
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Für die geförderten Baukosten können bei Vorliegen der gesetzlichen Vorgaben statt der üblichen Abschreibung von 2 Prozent bzw. 2,5 Prozent für Vermietungsimmobilien erhöhte Abschreibungssätze von acht Jahren je 9 Prozent und anschließend vier Jahren zu 7 Prozent geltend gemacht werden, erläutert Manuela Bollinger von der Steuerberatungsgesellschaft Höffling, Pies, Müller Bollinger KG in Boppard.