Nur so viele Gäste dürfen ins Bad, wie Plätze unter Wahrung des Sicherheitsabstandes da sind. Es gilt: eine Person pro 10 Quadratmeter.
Für Ein- und Ausgang sowie Wartebereichen (Toiletten oder Verkaufsstände) müssen Einbahnregelungen getroffen und Abstandsmarkierungen gekennzeichnet werden.