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Stammtischparole 5: Die wollen gar nicht arbeiten!

Das Problem ist: Asylbewerber dürfen erst einmal eine ganze Weile nicht arbeiten. Bis vor Kurzem war es Asylbewerbern neun Monate lang überhaupt nicht erlaubt, eine Arbeit auszuüben.

Dieses absolute Beschäftigungsverbot wurde nun zwar auf drei Monate verkürzt. Nach Ablauf dieser Frist bleibt aber eine weitere große Hürde für die Menschen: die sogenannte Vorrangprüfung. Dabei wird geprüft, ob sich nicht auch ein geeigneter Bewerber mit deutschem Pass oder einem Pass aus einem anderen EU-Staat für die Stelle findet.

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