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Staatsschutz: Koblenz fürs Saarland zuständig

Generalstaatsanwaltschaft und Oberlandesgericht (OLG) Koblenz sind nach einem Staatsvertrag von 1978 auch für Staatsschutzfälle aus dem Saarland zuständig. Die jetzt beim OLG angeklagten drei Fälle gehören auch zu denen, die die Bundesanwaltschaft an Koblenz abgegeben hat.

Bei der Generalstaatsanwaltschaft ist dafür die im Dezember 2017 gegründete Landeszentralstelle zur Bekämpfung von Terrorismus und Extremismus Rheinland-Pfalz zuständig, die bereits 107 Ermittlungsverfahren bearbeitet hat. 2017 gingen 48 Ermittlungsverfahren ein, darunter 43 vom Generalbundesanwalt abgegeben.

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