Die Ermöglichung einer Einzelfallentscheidung richtet sich an Menschen, die nicht durch die festgelegte Regelung erfasst sind und bei denen ein besonders hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus Sars-CoV-2 besteht.
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Hintergrund für die Einzelfallentscheidungen ist, dass bei der Priorisierung innerhalb der Covid-19- Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission am Robert-Koch-Institut (Stiko) nicht alle Krankheitsbilder oder Impfindikationen berücksichtigt werden können.