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So müssen Zebrastreifen aussehen

Übersicht:

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  • Fußgängerüberwege dürfen nur angelegt werden innerhalb geschlossener Ortschaften und auf Straßenabschnitten mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit von maximal 50 km/h.
  • Fußgängerüberwege dürfen nur angelegt werden innerhalb geschlossener Ortschaften und auf Straßenabschnitten mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit von maximal 50 km/h.

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