- Fußgängerüberwege dürfen nur angelegt werden innerhalb geschlossener Ortschaften und auf Straßenabschnitten mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit von maximal 50 km/h.
- Fußgängerüberwege sind behindertengerecht auszugestalten.
So müssen Zebrastreifen aussehen
- Fußgängerüberwege dürfen nur angelegt werden innerhalb geschlossener Ortschaften und auf Straßenabschnitten mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit von maximal 50 km/h.
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