Extra
So müssen Zebrastreifen aussehen

  • Fußgängerüberwege dürfen nur angelegt werden innerhalb geschlossener Ortschaften und auf Straßenabschnitten mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit von maximal 50 km/h.

Lesezeit 1 Minute
  • Fußgängerüberwege dürfen nur angelegt werden innerhalb geschlossener Ortschaften und auf Straßenabschnitten mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit von maximal 50 km/h.
  • Fußgängerüberwege sind behindertengerecht auszugestalten.

Ressort und Schlagwörter

Top-News aus der Region