Die medizinische Altersfeststellung findet vierfach abgestuft statt. „Das Konzept basiert auf den Vorschlägen der Arbeitsgemeinschaft für forensische Medizin“, erklärt LSJV-Präsident Detlef Placzek. Zunächst untersucht ein Arzt den Jugendlichen auf Reifezeichen und Hinweise auf Entwicklungsverzögerung – allerdings ohne Genitaluntersuchung.
Ist das Alter nicht klar erkennbar, folgt ein Röntgen der Handknochen. Daran anschließend ist eine zahnärztliche Untersuchung möglich. Die vierte Stufe wäre eine Röntgenuntersuchung des Schlüsselbein-Brustbein-Gelenks. Flüchtlinge sind verpflichtet mitzuwirken.