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So funktioniert die Regulierung des Schadens

Sollte es zu Schäden am Fahrzeug kommen, die durch einen Zusammenstoß mit Haarwild entstanden sind, reguliert dies die Teilkaskoversicherung, betont der ADAC Mittelrhein. Dies habe den Vorteil, dass die Versicherungsprämie nicht steigt. Zum Haarwild gehören beispielsweise Wildschwein, Reh, Hirsch, Fuchs oder Hase.

Bei Unfällen mit Vögeln kommen hingegen nicht alle Versicherungen über die Teilkasko für den entstandenen Schaden auf, heißt es weiter. Hier greift dann gegebenenfalls die Vollkaskoversicherung. Der „Nachteil“ hierbei: Die Inanspruchnahme ist allerdings mit einer Rückstufung in eine ungünstigere Schadenfreiheitsklasse verbunden.

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