So erhält man eine Nachforschungsgenehmigung (NFG)
Die Suche nach Kulturdenkmälern ist laut Paragraf 21 Denkmalschutz-gesetz (DSchG) Rheinland-Pfalz genehmigungspflichtig. Die Unteren Denkmalschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte stellen im Einvernehmen mit den vier Außenstellen der Direktion Landesarchäologie und der Abteilung Erdgeschichte diese Genehmigungen aus.
Aktualisiert am 23. September 2024 17:04 Uhr
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Dabei gelten landesweit die „Richtlinien zur archäologischen Prospektion“. In den Jahren 2020 bis 2022 konnten aufgrund der Corona-Pandemie keine Präsenzschulungen für Neubewerber durchgeführt werden. Für das Jahr 2024 können landesweit insgesamt 30 Neubewerber aufgenommen werden.