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So erhält man eine Nachforschungsgenehmigung (NFG)

Die Suche nach Kulturdenkmälern ist laut Paragraf 21 Denkmalschutz-gesetz (DSchG) Rheinland-Pfalz genehmigungspflichtig. Die Unteren Denkmalschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte stellen im Einvernehmen mit den vier Außenstellen der Direktion Landesarchäologie und der Abteilung Erdgeschichte diese Genehmigungen aus.

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* Dabei gelten landesweit die „Richtlinien zur archäologischen Prospektion“. In den Jahren 2020 bis 2022 konnten aufgrund der Corona-Pandemie keine Präsenzschulungen für Neubewerber durchgeführt werden. Für das Jahr 2024 können landesweit insgesamt 30 Neubewerber aufgenommen werden.

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