Extra"Sie müssten jetzt eigentlich in den Knast."14.03.2018, 15:38 UhrAktualisiert am 19. August 2025 13:32 Uhr Der Staatsanwalt machte deutlich, dass der Angeklagte Glück hatte, weil er nicht wieder wegen Körperverletzung, sondern „nur“ wegen Beleidigung vor Gericht kam. Artikel teilen Artikel teilen Ressort und Schlagwörter