Der Staatsanwalt machte deutlich, dass der Angeklagte Glück hatte, weil er nicht wieder wegen Körperverletzung, sondern „nur“ wegen Beleidigung vor Gericht kam.
Der Staatsanwalt machte deutlich, dass der Angeklagte Glück hatte, weil er nicht wieder wegen Körperverletzung, sondern „nur“ wegen Beleidigung vor Gericht kam.