Gegen den Mann lag ein Sicherungshaftbefehl des Amtsgerichts Trier vor. Ihm wird unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln und Diebstahl vorgeworfen.
Da der bereits in 20 Fällen polizeibekannte 40-Jährige der terminierten Hauptverhandlung unentschuldigt fernblieb, wurde die Sicherungshaft angeordnet.
Nach richterlicher Vorführung wurde er in eine nahe gelegene Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Trier
Stefan Döhn
- Pressesprecher -
Telefon: 0651 - 43678-1009
Mobil: 0176 - 78103841
E-Mail: bpoli.trier.presse@polizei.bund.de
E-Mail: stefan.doehn@polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de
Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Trier, übermittelt durch news aktuell
Sicherungshaftbefehl - Bundespolizei Trier nimmt 40-Jährigen fest

