Die fehlende Genehmigung für die historischen Tunnel am Mittelrhein könnte den Blick auf die Betriebsgenehmigung verändern. Auch wenn keine vollständige Sperrung der Strecke erfolgen dürfte, was für die Bahn einem wirtschaftlichen Desaster gleichkäme und erhebliche infrastrukturelle Probleme auf anderen Strecken bedeuten würde, pocht die Initiative Oberwesel 22 auf nachträglichen Schutzauflagen und Betriebsbeschränkungen, die grundsätzlich denkbar sein könnten. Dies könnten zum Beispiel Geschwindigkeitsbegrenzungen oder Nachtfahrverbote sein.
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Zum Vergleich: Bei Windkraftanlagen sind in der Vergangenheit in der Region im Nachgang von Genehmigungen immer wieder vergleichbare Abschaltauflagen getroffen worden. Scharfe Kritik richtet die Initiative in diesem Zusammenhang gegen das Eisenbahnbundesamt (EBA), das die drei Tunnel bislang eben nicht als „Schwarzbauten“ sieht.