Der Regionalplan Mittelhessen regelt die Entwicklung im Geltungsbereich des Regierungspräsidiums (RP) Gießen.
Er bestimmt beispielsweise, wo Städte und Gemeinden neue Gewerbeflächen ausweisen dürfen und deren Größe. Die Behörde sagt: „Der jeweilige Regionalplan legt Ziele und Grundsätze der Raumordnung und Landesplanung fest. Er ist ein überörtliches, fachlich übergeordnetes Planwerk, in dem vielfältige, oft widerstreitende Nutzungsansprüche planerisch ausgeglichen werden.