Plus
Rheinland-Pfalz

So wirkt der Brexit bis nach Rheinland-Pfalz – Angst vor Bürokratie

Von Kathrin Hohberger
Foto: freshidea - stoc

Der harte Brexit klopft an die Türen – auch an die der rheinland-pfälzischen Unternehmen. Im Jahr 2016 wurden laut IHK-Arbeitskreis Rheinland-Pfalz Waren im Wert von rund 3,6 Milliarden Euro aus Rheinland-Pfalz in das Vereinigte Königreich exportiert – eine Zunahme um 5,3 Prozent gegenüber 2015. In der Gegenrichtung wurden Güter mit einem Wert von mehr als 1,2 Milliarden Euro nach Rheinland-Pfalz importiert.

Lesezeit: 3 Minuten
„Großbritannien ist der sechstwichtigste Handelspartner für rheinland-pfälzische Unternehmen – eine dementsprechend große Bedeutung hat das Thema Brexit für die Wirtschaft im IHK-Bezirk Koblenz“, betont Karina Szwede, Geschäftsführerin Unternehmensservice bei der IHK Koblenz. Freihandelsabkommen vorbereiten Die größte Sorge der betroffenen Unternehmen ist ein Scheitern der Verhandlungen rund um den Brexit. Sollten die Vorteile ...
Möchten Sie diesen Artikel lesen?
Wählen Sie hier Ihren Zugang
  • 4 Wochen für nur 99 Cent testen
  • ab dem zweiten Monat 9,99 €
  • Zugriff auf alle Artikel
  • Newsletter, Podcasts und Videos
  • keine Mindestlaufzeit
  • monatlich kündbar
E-Paper und
  • 4 Wochen gratis testen
  • ab dem zweiten Monat 37,- €
  • Zugriff auf das E-Paper
  • Zugriff auf tausende Artikel
  • Newsletter, Podcasts und Videos
  • keine Mindestlaufzeit
  • monatlich kündbar
Bereits Abonnent?

Fragen? Wir helfen gerne weiter:
Telefonisch unter 0261/9836-2000 oder per E-Mail an: aboservice@rhein-zeitung.net

Oder finden Sie hier das passende Abo.

Anzeige

Checkliste für Unternehmen

Die IHK Koblenz hat eine Checkliste für Unternehmen zusammengestellt. Damit können die Firmen prüfen, ob sie gut vorbereitet dem Brexit gegenüberstehen. Zentrale Themen sind dabei die Zollformalitäten, Verbote und Beschränkungen, Verkehr, Finanzdienstleistungen und Versicherungen, Bürgerrechte, Verträge sowie Steuern. Detailliert werden die verschiedenen zu berücksichtigenden Punkte aufgelistet, die Unternehmen bei Erfüllung einfach abhaken können, beispielsweise:

  • „Wir haben uns mit der praktischen Erstellung von Zollanmeldungen befasst (Angabe der Warentarifnummer gemäß EU-Zolltarif, Angabe der betreffenden Codierungen für Zollverfahren gemäß Merkblatt für Zollanmeldungen).“
  • „Wir sind darüber informiert, dass die Beendigung der Personenfreizügigkeit zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU voraussichtlich zur Folge haben wird, dass für Personen, die nach dem Brexit nach Großbritannien gehen, Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen notwendig werden.“
  • „Luftfracht: Wir haben uns über die möglichen Störungen in den Flugplänen informiert. Wir wissen auch, dass einige Fluggesellschaften bereits in ihren AGBs eine Brexit-Klausel aufgenommen haben, wonach Flugtickets nach UK ihre Gültigkeit verlieren können.“

Mehr als 40 Punkte können so abgearbeitet werden, damit Firmen nicht von den Folgen eines harten Brexit überrascht werden.

Die vollständige Checkliste finden Sie unter ku-rz.de/checkliste

Meistgelesene Artikel