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Koblenz/Mainz
Gericht: Wer Karnevalsumzüge besucht, trägt das Risiko
Darin heißt es zwar, dass die Organisatoren eines Umzugs dafür sorgen müssen, dass Zuschauer - vor allem die Minderjährigen - nicht zu nahe an die Umzugswagen herankommen. Sie müssten aber nicht alle Eventualitäten abdecken. In dem Fall ging es um eine Frau, die 2011 beim Mainzer Rosenmontagsumzug von einem Festwagen ...