ADD muss Hubschraubereinsatz zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im Steillagenweinbau genehmigen
Trier/Rheinland-Pfalz. Die Bekämpfung von pilzlichen Schaderregern im Weinbau mit Pflanzenschutzmitteln kann unter besonderen Voraussetzungen auch mit einer Hubschrauberspritzung durchgeführt werden.
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Eine Hubschrauberspritzung zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ist aber nur mit einer Genehmigung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) erlaubt. Bei der von Anfang Mai bis August andauernden Hubschrauberspritzsaison 2018 sind folgende Regelungen zu beachten.