Zwei Begebenheiten am Rande
Anzeige
Die Eigentümerin eines Hauses in Obermendig, dessen Außenwand von einer Bombe weggesprengt worden war und in dessen Wohnzimmer ein großes Hitler-Bild prangte, bat einen urlaubsbedingt anwesenden Nachbarn, das Bild doch abzuhängen. Der lehnte die Bitte ab mit der Begründung: „Den Verbrecher packen ech net an.“ Was hätte aus dieser Bemerkung werden können …