Zuständigkeit für Autobahnen wechselt an neue GmbH
Die Autobahnen in Deutschland sind zwar im Besitz des Bundes. Für Planung, Bau und Erhalt der Bundesfernstraßen sind aber die Bundesländer zuständig – jedenfalls bis zum 1. Januar 2021.
Dann nämlich geht diese Zuständigkeit an die am 13. September 2018 gegründete Autobahn GmbH des Bundes über. Deren Gründung ist Teil einer umfassenden Reform der Bundesfernstraßenverwaltung und soll eine schnellere Planung und kostensparende Effizienzgewinne ermöglichen.