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Zumutbarkeitsgrenze

Für die Bewertung von Schall als Lärm gibt es mehrere Möglichkeiten. Durchgesetzt hat sich in Deutschland als Maßeinheit das dB(A) für den Schalldruckpegel, wobei versucht wird, mittels technischer Einrichtungen die Empfindlichkeit des menschlichen Ohres bei bestimmten Tonhöhen zu berücksichtigen. Neben dem Schalldruckpegel sind die Dauer des Geräuschs, die Tageszeit, die Frequenzzusammensetzung und die Häufigkeit bedeutend.

Laut Bundesemissionsschutzgesetz liegt die Zumutbarkeitsgrenze bei 60 db(A) in Kern-, Dorf- und Mischgebieten.

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