WZ berichtete über frühere Verurteilung der Angeklagten

Wir haben schon einmal über einen Prozess berichtet, bei welchem die Angeklagte ebenfalls wegen gewerbsmäßigen Betrugs im Internet verurteilt wurde (Westerwälder Zeitung vom 4. Oktober 2016).

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Damals „kassierte“ die damals 24-Jährige eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten. „Mit strafrechtlichen Sanktionen kann man hier nicht viel weiter kommen. Es muss dringend was passieren“, stellte damals Richter Hans Helmut Strüder fest, ein „Leben im Gefängnis sei für die junge Frau doch keine Perspektive“.

Auch er redete der Frau ins Gewissen: „Wenn Sie die Problematik nicht ernsthaft angehen, wird es Ihnen wie heute ergehen: Sie landen immer wieder im Knast, das kann doch keine Perspektive sein.“ bau