Wo Jugendliche schon mit 16 wählen dürfen

Das aktive Wahlrecht ab 16 Jahren ist in der Bundesrepublik Deutschland noch relativ jung. 1996 führte es Niedersachsen als erstes Bundesland auf Kommunalebene ein. Bis heute haben elf weitere Länder nachgezogen.

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Auch in Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen können junge Menschen ab ihrem 16. Geburtstag ihre Stimme bei Kommunalwahlen abgeben. Auf Landesebene ist das bisher in Brandenburg, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein möglich. In Hessen gab es 1998 kurzzeitig das Wahlrecht ab 16. Die Änderung wurde 1999 durch die Regierung unter Roland Koch (CDU) wieder rückgängig gemacht.

In keinem der Bundesländer besitzen 16-Jährige das passive Wahlrecht. Das heißt, dass sie zwar wählen dürfen, aber nicht gewählt werden können, zum Beispiel als Gemeinderatsmitglied.