Wie wendet man sich an das Ethik-Gremium?

Als Eltern eines Patienten können sich die Betroffenen zunächst an das Beschwerdemanagement des Krankenhauses werden. Dort wird entschieden, ob eine ethische Beratung der Beschwerde notwendig ist. Wenn ja, wird die vorgebrachte Kritik dem Gremium zur Beratung vorgelegt, wo es besprochen und das Beratungsergebnis schriftlich fixiert wird.

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Sollte die Beschwerde berechtigt sein, wird – notfalls anonym – die Krankenhausleitung informiert. rsz