Wer darf nicht Schöffe werden?

Nach dem Gerichtsverfassungsgesetz dürfen Bürger unter 25 Jahren und über 70 Jahre kein Schöffe werden. Zudem müssen Schöffen in der vorschlagenden Gemeinde wohnen, die deutsche Sprache beherrschen, und sie dürfen nicht in Vermögensverfall geraten sein. Von Urteilen im Namen des Volkes sind Repräsentanten des Staats ausgeschlossen – der Bundespräsident ebenso wie Mitglieder der Bundes- oder Landesregierung wie auch politische Beamte.

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Der Ausschluss gilt auch für Richter und Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare und Rechtsanwälte sowie gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte, hauptamtliche Bewährungshelfer oder Bedienstete des Strafvollzugs. us