In der Verbandsgemeinde Bad Hönningen hat nach Angaben des Standesamtes im vergangenen Jahr niemand nach dem Transsexuellengesetz einen Vornamenwechsel angemeldet.
Es gab auch keine Anmeldung des Geschlechts divers statt männlich oder weiblich nach dem Personenstandsgesetz. Die Stadt Neuwied hat nach Angaben von Dirk Uhrig, Leiter des Standesamts, im vergangenen Jahr sechs Änderungen von Einträgen im Geburtenregister aufgrund der Regelungen des Transsexuellengesetzes (TSG) vorgenommen.