Welche Strafe droht dem Briefeschreiber?

Die Polizei ermittelt gegen Unbekannt. Denn eine Amoklaufandrohung, wie sie am Montag übrigens nicht nur am Koblenzer Berufsschulzentrum, sondern auch an einer Volksschule in Augsburg erfolgte, ist alles andere als ein Dumme-Jungen-oder-Mädchen-Streich:

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Gegen den Briefeschreiber wird nun ein Ermittlungsverfahren nach Paragraf 126 des Strafgesetzbuches eingeleitet, erklärt Claudia Müller von der Polizei. Denn er hat nach dem Verständnis der Polizei den öffentlichen Frieden durch die Androhung einer Straftat gestört. Dafür kann er mit einer Geld- oder sogar einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren belegt werden.