Welche Strafe droht dem Briefeschreiber?
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Gegen den Briefeschreiber wird nun ein Ermittlungsverfahren nach Paragraf 126 des Strafgesetzbuches eingeleitet, erklärt Claudia Müller von der Polizei. Denn er hat nach dem Verständnis der Polizei den öffentlichen Frieden durch die Androhung einer Straftat gestört. Dafür kann er mit einer Geld- oder sogar einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren belegt werden.