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Wasserentnahme: Was ist erlaubt und was nicht?

Gewässeranlieger dürfen Wasser aus Bächen und Flüssen mit Handschöpfgeräten entnehmen. Eine Wasserentnahme mit Pumpen ist nur mit Genehmigung erlaubt. Wasserläufe dürfen nicht aufgestaut werden, dies behindert die Wanderung der Fische und Kleinlebewesen.

Der Bau von Treppen zum Gewässer ist nicht erlaubt (wird nur im Ausnahmefall genehmigt). In Zeiten des Niedrigwassers kann die Entnahme eingeschränkt oder gar ganz verboten werden. bc

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