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Was unterscheidet Schnelltests und Selbsttests?

Der Bund übernimmt die Kosten für die für die Bürger kostenlosen Corona-Schnelltests. Diese werden vor Ort durchgeführt (siehe Grafik). Jeder Bürger hat einmal pro Woche Anspruch auf einen Test, derzeit sind im Landkreis 5000 Tests pro Tag möglich. Corona-Schnelltests dürfen nur durch qualifiziertes Personal durchgeführt werden – deshalb finden sie unter anderem bei Ärzten oder in Apotheken statt oder bei Einrichtungen mit entsprechend geschulten Mitarbeitern.

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Etwas anderes als Schnelltests sind die mittlerweile etwa in Drogerien, Apotheken oder gar Supermärkten erhältlichen Selbsttests. Diese sind nur gegen Gebühr erhältlich und werden vom Käufer auch selbst angewandt. Dazu muss die jeweilige Bedienungsanleitung befolgt werden.

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