Was macht das Bundeskartellamt?

Zusammenschlüsse zwischen Unternehmen unterliegen unter bestimmten Voraussetzungen der Fusionskontrolle durch das Bundeskartellamt. Sie dürfen erst nach Freigabe vollzogen werden. Die Behörde prüft und bewertet dabei die Auswirkungen, die eine Fusion für den Wettbewerb haben wird.

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Überwiegen die wettbewerblichen Nachteile, kann ein Zusammenschlussvorhaben untersagt oder nur unter Bedingungen frei gegeben werden.Das Prüfverfahren beginnt nach dem Eingang der vollständigen Anmeldeunterlagen beim Bundeskartellamt. Die Behörde hat einen Monat Zeit, um den Zusammenschluss zu prüfen, die sogenannte „erste Phase“. Erweist sich das Fusionsvorhaben als unproblematisch, gibt die Beschlussabteilung den Zusammenschluss vor Ablauf der Monatsfrist formlos frei.Hält die Beschlussabteilung dagegen eine weitere Prüfung für erforderlich, wird ein förmliches Hauptprüfverfahren eingeleitet, die „zweite Phase“.