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Was ist zu beachten

Die Maskenpflicht gilt weiterhin in Arztpraxen und Krankenhäusern - dort aber nicht für die stationär aufgenommenen Patienten.

Auch in Alten- und Pflegeheimen, bei Pflege- und Rettungsdiensten sowie in Bussen und Bahnen muss weiterhin eine Maske getragen werden. Das gilt beispielsweise auch in Flüchtlingsunterkünften. Eine Testpflicht wird es nur noch in wenigen Bereichen geben.

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