Was ist zu beachten

Die Maskenpflicht gilt weiterhin in Arztpraxen und Krankenhäusern – dort aber nicht für die stationär aufgenommenen Patienten.

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Auch in Alten- und Pflegeheimen, bei Pflege- und Rettungsdiensten sowie in Bussen und Bahnen muss weiterhin eine Maske getragen werden. Das gilt beispielsweise auch in Flüchtlingsunterkünften. Eine Testpflicht wird es nur noch in wenigen Bereichen geben. Ungeimpfte Lehrer und Schüler müssen sich weiterhin drei Mal pro Woche testen lassen. Die Testpflicht gilt auch weiterhin für Arbeitgeber, Beschäftigte und Besucher in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie auch in den Sammelunterkünften. Ausnahmen kann die Einrichtungsleitung allerdings für Geimpfte und Genesene beschließen. anmü