Was hat sich mit der Reform verändert?
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So viel Vorschuss erhalten Alleinerziehende pro Kind:
- für 0- bis 5-Jährige: 160 Euro
- für 6- bis 11-Jährige: 212 Euro
- für 12- bis 17-Jährige: 282 Euro. Der Staat zahlt,
- wenn Kinder bei einem alleinerziehenden Elternteil leben und der andere Elternteil nicht, nicht regelmäßig oder nur teilweise für den Unterhalt aufkommt.
- wenn die Vaterschaft nicht feststeht.