Was hat sich mit der Reform verändert?

Vor dem 1. Juli 2017 wurde der Unterhaltsvorschuss für maximal sechs Jahre und nur bis zum zwölften Lebensjahr des Kindes ausgezahlt. Mit der Reform wurden diese Begrenzungen aufgehoben. Heute wird der Vorschuss bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs gewährt.

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So viel Vorschuss erhalten Alleinerziehende pro Kind:

  • für 0- bis 5-Jährige: 160 Euro
  • für 6- bis 11-Jährige: 212 Euro
  • für 12- bis 17-Jährige: 282 Euro. Der Staat zahlt,
  • wenn Kinder bei einem alleinerziehenden Elternteil leben und der andere Elternteil nicht, nicht regelmäßig oder nur teilweise für den Unterhalt aufkommt.
  • wenn die Vaterschaft nicht feststeht.