Was die Gesetzesänderung möglich machen würde
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„Bei der Willensbildung wäre die Öffentlichkeit nicht dabei“, erläutert Bürgermeister Andreas Geron das Charakteristische am Umlaufverfahren. Aber auch Video- oder Telefonkonferenzen als Gremiumssitzung können dem Gesetzesentwurf zufolge eine Option sein. Allerdings müssen zwei Drittel der Ratsmitglieder dem zustimmen. Der Entwurf sieht zudem vor, dass der Öffentlichkeit eine Teilnahme auf elektronischem Weg zu ermöglichen ist. „Das Gesetz würde allen Kommunen sehr helfen“, ist sich Geron sicher. sm