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Was die Gesetzesänderung möglich machen würde

Sollte der rheinland-pfälzische Landtag per Gesetz ein Umlaufverfahren ermöglichen, heißt das, dass bei Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen Beschlussvorlagen an die Fraktionen geschickt werden können vorausgesetzt, kein Ratsmitglied widerspricht. Jedes Gremiumsmitglied hat dann die Möglichkeit, seine Meinung zu äußern und schriftlich seine Stimme abzugeben. Einwohner sollten danach in geeigneter Form unterrichtet werden.

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„Bei der Willensbildung wäre die Öffentlichkeit nicht dabei“, erläutert Bürgermeister Andreas Geron das Charakteristische am Umlaufverfahren. Aber auch Video- oder Telefonkonferenzen als Gremiumssitzung können dem Gesetzesentwurf zufolge eine Option sein.

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