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Was bedeutet „würdevolle Grablegung“ heute?

Eine würdevolle Grablegung ist vom „postmortalen Persönlichkeitsrecht“ geschützt. Was zu einer würdevollen Grablegung gehört, hat sich nach den von Pfarrer Stephan Wolff gemachten Erfahrungen in den vergangenen Jahren – völlig unabhängig von Covid-19 und anderen gesundheitlichen Gefährdungen – sehr grundlegend geändert. Der Pfarrer der Pfarreiengemeinschaft Koblenz-Innenstadt Dreifaltigkeit erklärt dies folgendermaßen: „In dem Bereich der von mir geleiteten fünf Pfarreien der Koblenzer Innenstadt findet schon lange die Mehrzahl der Beisetzungen ohne eigenen Trauergottesdienst oder gar das früher sogenannte Requiem oder Sterbeamt in der Kirche statt, da der Bezug zur Gemeinde und zum Gottesdienst bei der Mehrzahl der Betroffenen sehr gering ist.“ Nicht selten sei in den Traueranzeigen zu lesen: „Von Beileidsbezeugungen am Grab bitten wir Abstand zu nehmen.“ Die Anzahl der anonymen Bestattungen mit einer geringen Teilnehmerzahl habe deutlich zugenommen.

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„Individualisierung und Anonymisierung sind Zeichen der Zeit, die also einschränkende Maßnahmen der Trauerbekundungen, wie jetzt nötig, nicht zu einem außergewöhnlichen Ereignis, sondern eher zum Normalfall machen.“ ef

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