Warum ist das Prüfrecht so ein großes Thema?

Das Land Rheinland-Pfalz zahlt den sogenannten Leistungserbringern, beispielsweise den Betreibern von Behindertenwerkstätten, enorme Summen für die Eingliederungshilfe. Im Haushalts- und Finanzausschuss war von rund 1 Milliarde Euro die Rede. Grundsätzlich sollte der Landtag deshalb auch prüfen können, was mit diesem Geld geschieht.

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Er hat schließlich das Budgetrecht. 2014 wies der Rechnungshof auf steigende Kosten bei Behindertenwerkstätten hin. Als die Träger geprüft werden sollten, weigerten sie sich. Es existierte keine rechtliche Grundlage für eine Prüfung – und das seit Mitte der 1990er-Jahre. Nach einem Rechtsstreit zwischen Landesamt für Jugend, Soziales und Versorgung (LJSV) und den Leistungserbringern kam es zum Vergleich und dem aktuellen Rahmenvertrag. Er regelt auch das Prüfrecht. zca