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Wann Ersatzfreiheitsstrafen ins Spiel kommen

Eine Ersatzfreiheitsstrafe wird verhängt, wenn eine rechtskräftig festgesetzte Geldstrafe weder freiwillig bezahlt noch gepfändet werden kann. Wer zum Strafantritt geladen wird, kann den Gang in die Zelle in letzter Minute abwenden, wenn er die Geldstrafe doch bezahlt. Nach Untersuchungen der Kriminologischen Zentralstelle wird diese Chance in 77 Prozent der Fälle genutzt, so das Mainzer Justizministerium.

In den Jahren 2018 bis 2020 wurden in Rheinland-Pfalz im Schnitt etwa 24.700 Personen rechtskräftig zu Geldstrafen verurteilt. Etwa 10 Prozent von ihnen landen hinter Gittern. 2018 und 2019 waren es im Schnitt etwa 2200 Personen, 2020 insgesamt 1198. Wegen der Pandemie wurden 2020 und 2021 Ersatzfreiheitsstrafen oft verschoben, weil Quarantäne- und Isolierstationen vorgehalten werden müssen.

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