Wahl-Westerwälderin sitzt in U-Haft

Das Landgericht München I verurteilte die 67-jährige Hochstaplerin Magdolna K. am 17. Mai des Jahres wegen Betruges in 22 Fällen und Missbrauchs von Titeln zu einer Gefängnisstrafe von viereinhalb Jahren.

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Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Betrügerin die Unternehmerin Barbara R. um 438.500 Euro gebracht hatte – indem sie vorgaukelte, Gelder für den Papst, seinen Sekretär, für die Welthungerhilfe, Krankenhäuser in Kenia oder Waisenheime in Rumänien zu brauchen. Magdolna K. legte gegen das Urteil Revision ein. Damit liegt der Fall beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe, wie der BGH bestätigt. Bis zum Prozessauftakt sitzt sie in U-Haft. Ein Termin ist noch nicht bestimmt. kür