Extra"Vom Gerechtigkeitsgefühl her muss die öffentliche Hand die Kosten tragen."20.11.2018, 17:58 UhrLaut der Vorsitzenden Richterin Dagmar Wünsch müssen die Fundbehörden aber unverzüglich informiert werden.Aktualisiert am 20. November 2018 18:01 Uhr Laut der Vorsitzenden Richterin Dagmar Wünsch müssen die Fundbehörden aber unverzüglich informiert werden. Wählen Sie Ihr Abo und lesen Sie weiter:RZ Plus Abonnement Zugriff auf alle Online-Artikel Monatlich kündbar Newsletter, Podcasts und Videos 4 Wochenfür 0,99 € testen Jetzt für 0,99 € testen Jetzt für 0,99 € testen E-Paper und RZ Plus Abonnement Zugriff auf alleE-Paper Ausgaben und Online-Artikel Monatlich kündbar Newsletter, Podcasts und Videos 4 Wochen gratis testen Jetzt testen Sie sind bereits Abonnent? Hier anmelden Artikel teilen Artikel teilen