Plus
Vertrag über „Abtretung“ des Arbeitsentgelts ist nicht ungewöhnlich
Konkret heißt es in dem Papier, das unserer Zeitung in Teilen vorliegt: „Zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes und Abwicklung der laufenden Aufträge erklärt sich die Bank bereit, die insolvenzgeldfähigen Nettoarbeitsentgelte der Arbeitnehmer der Firma zum Zwecke der Vorfinanzierung von Insolvenzgeld aufzukaufen.“ Das klingt erst einmal dramatisch – und so, als könnten ...