Extra
Verschiedene Werte fließen in Umlagenberechnung ein

Maßgebend für die Umlageberechnung sind die tatsächlich erzielten Steuer-Ist-Einnahmen im Zeitraum

vom 1. Oktober des Vorvorjahres bis zum 30. September des Vorjahres, für den der Haushalt aufgestellt wird. Berücksichtigt werden die entsprechenden Zuweisungen am Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer sowie Ausgleichsleistungen nach Paragraf 21 des Landesfinanzausgleichsgesetzes.

Wählen Sie Ihr Abo und lesen Sie weiter:

Bildschirm und Smartphone Zugriff auf alle Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen 4 Wochen
für 
0,99 € testen
Bildschirm und Smartphone
Zugriff auf alle
E-Paper Ausgaben und Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen
4 Wochen
gratis testen

Sie sind bereits Abonnent? Hier anmelden

Top-News aus der Region