Verschiedene Werte fließen in Umlagenberechnung ein
Maßgebend für die Umlageberechnung sind die tatsächlich erzielten Steuer-Ist-Einnahmen im Zeitraum
vom 1. Oktober des Vorvorjahres bis zum 30. September des Vorjahres, für den der Haushalt aufgestellt wird. Berücksichtigt werden die entsprechenden Zuweisungen am Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer sowie Ausgleichsleistungen nach Paragraf 21 des Landesfinanzausgleichsgesetzes.